Pflegeberatungsbesuch
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGBXI
Sobald Sie einen Pflegegrad von der Kasse zugesprochen bekommen haben, haben Sie Anspruch auf ein Beratungsgespräch. Ab Pflegegrad 2 ist es für Pflegegeldempfänger halbjährlich verpflichtend, eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Bei dem Pflegeberatungsbesuch wird die Qualität der häuslichen Pflege gesichert, eine mögliche Höherstufung des Pflegegrades geprüft oder ein Bedarf an Hilfsmitteln ermittelt. Ziel dieser Besuche ist es, den Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen Unterstützung und Hilfe sowie praktische Tipps zu geben. Unsere beratende Pflegefachkraft, Frau Ringwelski, ist speziell qualifiziert, um mögliche Probleme zu erkennen und Lösungen anzubieten. Sie kommt zu Ihnen nach Hause, oder führt den Beratungseinsatz auf Wunsch auch online aus (Nur jeder zweite Beratungseinsatz).
Die Beratungsbesuche werden komplett von den Pflegekassen getragen. Wenn Sie möchten, erinnern wir Sie selbstverständlich an den nächsten fälligen Beratungstermin.

Pflegegrad 2 & 3
Der Pflegeberatungsbesuch
wird zweimal jährlich
durchgeführt

Pflegegrad 4 & 5
Der Pflegeberatungsbesuch
wird viermal jährlich
durchgeführt