Verhinderungspflege

Wir unterstützen Sie, wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist
Als Pflegeperson sind Sie unentbehrlich für die Pflege Ihres Angehörigen zu Hause. Sie spielen eine wichtige Rolle für die Genesung und das Wohlbefinden Ihres Angehörigen. Unsere stundenweise Verhinderungspflege ermöglicht es der Pflegeperson, sich eine Auszeit von zu nehmen. Egal, ob Sie sich für die stundenweise Verhinderungspflege durch unseren Pflegedienstes entscheiden oder durch entfernte Verwandte, Freundinnen, Freunde, Nachbarn oder Nachbarinnen vertreten werden, dies ist eine wichtige Leistung, die Ihnen helfen kann, schwierige Zeiten zu überstehen! Wenn Sie die stundenweise Verhinderungspflege in Erwägung ziehen oder einfach nur Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen! Wir würden uns freuen, Ihnen in jeder Hinsicht weiterhelfen zu können.
Die Pflegebedürftigkeit
besteht seit mindestens
sechs Monaten
Die Pflegeperson, die die
Pflege normalerweise
übernimmt, ist verhindert
Die Verhinderungsspflege
erfolgt maximal bis zu acht
Stunden je Tag
Die Kosten einer Verhinderungspflege durch ambulante Pflegedienste werden ebenfalls bis zu einer Höhe von 3.539 Euro und für acht Wochen im Kalenderjahr übernommen. Bei kürzeren Abwesenheiten (bis zu acht Stunden) am Tag spricht man von stundenweiser Verhinderungspflege. Diese kommt also zum Beispiel bei kürzeren Terminen wie Arztterminen oder Hobbys in Frage. Gut zu wissen: In diesem Fall erfolgt keine Kürzung Ihres Pflegegeldes.
Verhinderungspflege auf Augenhöhe
Unsere tägliche Arbeit folgt stets der Philosophie, die Menschenwürde in allen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Auch bei der Verhinderungspflege ist es uns wichtig, dass sich die pflegebedürftige Person, als auch Sie als Angehörige bestens aufgehoben fühlen. Besonders dann, wenn die gewohnte Vertrauensperson verhindert ist, ist eine respektvolle und empathische Verhinderungspflege wichtig. Denn auch während Ihrer Abwesenheit soll Ihrem Angehörigen eine würdige und zugewandte Pflege ermöglicht werden – stets auf Augenhöhe.